KS-NT® - Der Umbaustein
Mit KS-NT® lassen sich flexible, nicht tragende Raumtrenner aus Kalksandstein mit einer Wandstärke von 11,5 cm einfach herstellen. Sie übernehmen dabei die üblichen Vorteile von Kalksandstein und lassen sich bei Bedarf überall einsetzen.

Grundlagen für nicht tragende Außen- und Innenwände werden im Eurocode 6 (DIN EN 1996) beschrieben. Nicht tragende innere Trennwände werden zudem in DIN 4103-1 geregelt. Zusammen mit dem KS-NT®- Systemmörtel steht hier ein abgestimmtes System zur Verfügung. Der Mörtel lässt sich für die Kimmschicht, die Mörtelfuge (Dünnbettmörtel im Tauchverfahren) sowie die Fuge am Wandkopf verwenden. Die Konsistenz und der Einsatzzweck werden durch die Zugabe des Anmachwassers gesteuert.
Die Anwendung erfolgt nach genauer Planung. Bei einer optimalen Halbsteinüberbindung (Rastermaß 12,5 cm), ergeben sich in der Wand vertikale (Leitungs-) Kanäle. Der Querschnitt der Öffnungen ist dabei wesentlich größer als üblich, was eine einfache Verlegung von Kabeln zulässt.
Der Arbeitsaufwand verringert sich bei der KS-NT®-Wand enorm, aufwändiges Schlitzen kann komplett entfallen! Die zulässige Größe (tch,v) vertikaler Schlitze ohne rechnerischen Nachweis beträgt nach DIN EN 1996-1-1/NA max. 10 mm für eine 11,5 cm breite Wand, horizontale und schräge Schlitze werden hier nach Norm ohne rechnerischen Nachweis ausgeschlossen.
Kalksandstein entsteht aus regionalen Ressourcen mit einem geringen Anteil an Bindemittel. Das ist wichtig, da der Hauptanteil der CO2-Emissionen für Kalksandstein bei der Herstellung von Kalk entsteht. Kalksandstein ist in der Regel ein Produkt für den gesamten Lebenszyklus und darüber hinaus! Für optimales Recycling empfehlen wir werkstoffähnliche Putze (Anteile von Kalk oder Zement). Kalksandstein ist zu 100 % vielfältig recycelbar!

„Leitungsverlegung“ ohne Anforderungen an den Brandschutz
- Die max. Wandhöhe liegt mit innenliegender Verkabelung immer bei 3,00 m.
- Gegenüberliegende Öffnungen sind nicht erlaubt.
- Ein ausgehender Strang am Deckenknoten ist im Abstand von 10 + 30 cm an der Decke zu befestigen.
- Horizontale Verbindungen können nur über Stegleitungen NYIF „unter Putz“ hergestellt werden („Verlegen von Elektroleitungen in KS-Hohlwänden“, VDS, öb SV Lorch vom 16.02.2025).
- Leichte Konsollasten sind möglich.


Beispiel
„Brandschutz“ wird in 3 Anwendungsfälle unterteilt
Fall 1:
Die ungestörte Wand ist feuerbeständig (F90) mit einer max. Bauhöhe von 4,00 m, siehe allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis P-20230430 der MPA Dresden vom 21.02.2024. Klassifikationen sind maßgeblich für die Bauaufsicht und die Einhaltung von Brandschutzvorschriften, die in den Normen (DIN 4102 und DIN EN 13501-2) festgelegt sind.
Beide Punkte gelten bei Anforderungen an Brandschutz folgend grundsätzlich:
- Ein beidseitiger Putz mit min. 13 mm (nach Abschnitt 9.2.18 der DIN 4102-04:2016-05) ist aufzutragen.
- Konsollasten sind nur mit Nachweis möglich
Fall 2:
Bei der „feuerhemmenden“ Wand (F30) mit innenliegender Kabelleitung wird ein Ersatzstein (4 DF KS L-R(P)) bei Wandein- und Ausgängen angeordnet. Die Kabelführung über das Lochbild ist weiterhin gewährleistet. Als Lagesicherung von Brandschutzdosen (mit entsprechender Bauartgenehmigung, z.B. Fa. Kaiser) soll hier kein Gips verwendet werden, welcher einen späteren Stoffkreislauf bei Recyclingprozessen in Frage stellen würde.
Es können beide Seiten der Wand in vertikaler Richtung geöffnet werden, die Abstände zu horizontalen Öffnungen sind dann im Querschnitt mit min. 0,5 m einzuhalten. Für die Lageplanung werden Wandansichten zur Verfügung gestellt, die dem Verarbeiter den Einbau der Ersatzsteine vorgeben. Ähnlich wie bei BIM-Prozessen, steht die fertige Ausführung vor dem Errichten der Wand fest, ablauf- und kostensicher. Angrenzende Bauteile erhalten die gleiche Klassifizierung oder dementsprechend gleichwertige Konstruktionen (z.B. Leitungsschottung bei abgehangenen Decken ohne Brandschutz).
Verkabelung maßgeblich, die max. Wandhöhe ist demnach auf 3,00 m begrenzt.


Beispiel
Fall 3:
Bei der „feuerbeständigen“ Wand (F90) mit innenliegender Kabelleitung gelten die Vorgaben wie bei „feuerhemmend“. Im Gegensatz zu „F30“ darf hier aber nur eine Seite der Wand geöffnet werden!
Verkabelung maßgeblich, die max. Wandhöhe ist demnach auf 3,00 m begrenzt.


Beispiel
KS-NT® … Kalksandsein nach Norm, kurz und knapp
- Lösung für Umbau oder Renovierung
- Flexibel und bewährt bei Neubauten
- Sog. „Leichtwände" im Wohnungsbau (je nach Raumhöhe)
- Durchgehende, große Leitungskanäle (optimales Überbindemaß)
- Befestigungen leichter Konsollasten nach DIN 4103-1 (Vorsicht bei “Brandschutz”!)
- Sicherer Brandschutz bis „F90“
- Guter Schallschutz innerhalb der eigenen Wohnung
- Mechanisch stabil und sicher, feuchteunempfindlich
- Zirkuläre Prozesse einfach möglich
